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Frankfurter Rundschau
vom 8. 7. 2003, Seite 28Kampf gegen Zwangseinweisung
Berliner Initiative will Selbstbestimmung psychisch Kranker"Dein Recht, nein sagen zu können": Unter diesem Motto hat die Berliner "Initiative Selbstbestimmung" eine Kampagne für Menschen gestartet, denen die Zwangseinweisung in eine psychiatrische Einrichtung droht. Der Abschluss einer so genannten Vorsorgevollmacht soll künftig verhindern helfen, dass eine Person gegen ihren Willen in ein Heim gebracht oder einem Betreuer zugewiesen wird.
Von Peter Nowak ©
BERLIN, 7. Juli. Die Justizminister der Länder hielten im Abschlussbericht ihrer jüngsten Konferenz Mitte Juni fest: "Die Vorsorgevollmacht ist als einziges Rechtsinstitut geeignet, das Selbstbestimmungsrecht für den Fall einer psychischen Erkrankung sowie einer geistigen und seelischen Behinderung umfassend zu sichern."Mit einer solchen Vollmacht kann der Verfasser für den Fall, dass er seine Geschäftsfähigkeit verliert, eine andere Person als gesetzlichen Vertreter bestimmen.
Die Grundlage dafür wurde zwar schon mit der Änderung des Betreuungsgesetzes am 1. Januar 1999 geschaffen - die veränderte Rechtslage sei aber immer noch viel zu wenig bekannt, bedauert der Geschäftsführer der Initiative Selbstbestimmung, Uwe Pankow. Dabei gebe es höchstrichterliche Urteile, die die Patientenrechte stärken, und auch auf ärztlicher Seite seien Anzeichen von Kooperationsbereitschaft zu sehen. So erklärte der Chefarzt der Universitätspsychiatrie in der Berliner Charité, Andreas Heinz, in einem Schreiben an das Werner-Fuß-Zentrum, in dem sich Psychiatrie-Betroffene zusammengeschlossen haben, er werde in Zukunft jeden Patienten nach dem Besitz einer Vorsorgevollmacht fragen.
Zudem soll in der Charité Fortbildung für das medizinische Personal zur neuen Rechtslage und den Folgen für Patienten angeboten werden. Die Initiative Selbstbestimmung will, dass das Beispiel bundesweit Schule macht. Der Berliner Rechtsanwalt Riko Granzow sagte, ein bundesweites Zentralregister sei im Aufbau, in dem sich alle Personen notariell registrieren lassen können, die eine Vorsorgevollmacht abgeschlossen haben. Der Sprecher des Vereins Psychiatrie-Erfahrene, Rene Talbot, sieht in der Vorsorgevollmacht einen Schutzwall gegen medizinische Willkür.
www.initiative-selbstbestimmung.de