Unser Angebot hat seit dem 18. Juni 2009 nur noch historischen Wert. An diesem Tag hat der Deutsche Bundestag die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen mit einem Gesetz festgeschrieben.
Wenn Sie an einer Patientenverfügung interessiert sind, die Sie zuverlässig vor unerwünschtem psychiatrischen Zwang bewahren kann, dann besuchen Sie die Website der neuen PatVerfü:
|
Verfügung und Vereinbarung zur Vorsorgevollmacht nach § 1896 Abs. 2 BGB
Die Grundzüge der Ausübung einer solchen Vollmacht für den Fall lege ich wie folgt bindend für den Vorsorgebevollmächtigten fest: 1. Vermögenssorge Der Bevollmächtigte ist verpflichtet, mein Vermögen meinen Interessen entsprechend zu verwalten, er ist nicht befugt , über Teile oder mein Vermögen insgesamt schenkungsweise zu verfügen, Risiko- oder Spekulationsgeschäfte mit meinem Vermögen zu tätigen. Der Bevollmächtigte ist zu in-sich-Geschäften im Sinne des § 181 BGB ausdrücklich – nicht – befugt. 2. Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung Der Bevollmächtigte ist an die im folgenden festgelegten Grundsätze einer eventuellen ärztlichen Behandlung gebunden. Die sorgfältige Einhaltung dieser Grundsätze überwacht der Überwachungsbevollmächtigte a. eine notwendige ärztliche Behandlung wird von folgenden Ärzten durchgeführt: .................................................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................................................. b. eine eventuelle stationäre Behandlung soll in folgenden Kliniken durchgeführt werden: .................................................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................................................. Keinesfalls werde ich von folgenden Ärzten und in folgenden Kliniken untersucht und behandelt: .................................................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................................................. c. Der Bevollmächtigte entscheidet in jedem Falle eigenverantwortlich über meine mögliche stationäre Aufnahme in einer Klinik, Anstalt oder geschlossenen Einrichtung, insbesondere auch, wenn diese Unterbringung gegen meinen Willen erfolgen soll. d. Behandlungen gegen meinem Willen, etwa durch Fixieren oder Anbringen von Bettgittern bedürfen der Zustimmung von Bevollmächtigten und Uberwachungsbevollmächtigten. e. für eine notwendige ambulante oder stationäre medizinische Behandlung sind folgende Medikamentengaben und Verabreichungen sonstiger Art erlaubt: .................................................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................................................. ausdrücklich verbiete ich die Verabreichung folgender Medikamente: .................................................................................................................................................................................. und folgende Behandlungsmethoden .................................................................................................................................................................................. f. der Bevollmächtigte ist befugt und verpflichtet die Einhaltung dieser Grundsätze zu überwachen. Insoweit sind alle mich behandelnden Ärzte ausdrücklich von ihrer Schweigepflicht entbunden. g. Der Bevollmächtigte entscheidet über lebenserhaltende und lebensverlängernde medizinische Maßnahmen, soweit im Rahmen der gesetzlichen Regelung zulässig, eigenverantwortlich in Übereinstimmung mit dem Überwachungsbevollmächtigten, dessen Entscheidung im Zweifel maßgeblich ist. 3. Vereinbarung zwischen Vollmachtgeber und (Überwachungs-) Bevollmächtigten: Der Bevollmächtigte ist verpflichtet, im Rahmen der ihm übertragenen Aufgabenbereiche die Vollmacht sorgsam und den festgelegten Grundsätzen auszuüben. Die Haftung des Bevollmächtigten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Die Haftung des Bevollmächtigten wird durch eine vom Bevollmächtigten abzuschließende Vermögenshaftpflichtversicherung begrenzt. Die Mittel zur Zahlung der Versicherungsprämien sind meinem Vermögen zu entnehmen. Insoweit ist der Bevollmächtigte vom Verbot des § 181 BGB entbunden. Der Bevollmächtigte erhält für seine Tätigkeiten eine/keine Entschädigung in Höhe von DM ........ pro Stunde, die ebenfalls meinem Vermögen zu entnehmen sind. Der Überwachungsbevollmächtigte erhält für seine Tätigkeit ein seiner Qualifikation entsprechendes Honorar, mindestens aber DM ...... pro Stunde. Der Bevollmächtigte darf von der erteilten Vorsorgevollmacht gegenüber dritten erst und nur insoweit Gebrauch machen, als die Voraussetzungen des § 1896 Absatz 1BGB vorliegen. Die Entscheidung, daß ich infolge körperlicher oder psychischer Erkrankung ganz oder teilweise nicht in der Lage bin, meine Angelegenheiten selbst zu regeln, bleibt einer fachärztlichen Untersuchung durch die in der Vorsorgevollmacht benannten Ärzte vorbehalten. Zur erstmaligen Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht gegenüber Dritten bedarf der Bevollmächtigte der schriftlichen Zustimmung des Überwachungsbevollmächtigten sowie dessen Stellungnahme, daß die Voraussetzungen des § 1896 Absatz 1 BGB gegeben sind. Dies gilt nicht in Eilfällen, insbesondere einer möglichen sofortigen Einweisung in eine Klinik, eine geschlossene Anstalt oder sonstige Einrichtung. In diesem Fall ist eine Zustimmung des Überwachungsbevollmächtigten unverzüglich nachzuholen. ..........................., den ......................
................................................(Vollmachtgeber).................................................(Bevollmächtigte) Zur Kenntnis genommen: ..............................................(Überwachungsbevollmächtigte) Copyright: |