Liebe Besucherin von www.vo-vo.de

Unser Angebot hat seit dem 18. Juni 2009 nur noch historischen Wert. An diesem Tag hat der Deutsche Bundestag die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen mit einem Gesetz festgeschrieben.

Wenn Sie an einer Patientenverfügung interessiert sind, die Sie zuverlässig vor unerwünschtem psychiatrischen Zwang bewahren kann, dann besuchen Sie die Website der neuen PatVerfü:

PatVerfü

Praktische Tipps

Die Unterzeichnung einer Vorsorgevollmacht nach unseren Vorschlägen ist erst mal völlig harmlos - sie kann sowohl vom Vollmachtgeber, wie von dem potentiell Bevollmächtigten jederzeit zurückgezogen werden. Sie ist nur eine "schlafende" Versicherung gegen psychiatrisch/medizinische Gewalt.
Also keinerlei Angst haben, so eine bedingte Vollmacht auszustellen. Niemand kann etwas damit anfangen, solange nicht versucht werde sollte, daß man psychiatrisch weggesperrt wird, oder man körperlich so krank geworden sein sollte, daß man sich nicht mehr äußern kann bzw. eine Bescherde nicht mehr dem von einem selbst ernannten Überwachungsbevollmächtigten vortragen kann.
Bei Verstößen des Bevollmächtigten gegen die Verfügung/Vertrag kann dieser Verstoß jederzeit durch den Überwachungsbevollmächtigten korrigiert werden bzw. der Bevollmächtigte kann im Notfall abgelöst werden.

Falls man weiß, daß der Sozialpsychiatrische Dienst eine Akte über einen angelegt haben sollte, diesem mit dem folgenden Vorschlag eines gemeinsamen Briefes aus dem Feld schlagen und die eigenen Akten herausfordern:

Bevollmächtige/r + Vollmachtgeber/in mit Adresse als Briefkopf

Per Einschreiben
An den Sozialpsychaitrischen Dienst Bezirk/ Ort
Straße
PLZ Ort

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit machen wir Sie gemeinsam darauf aufmerksam, daß ich, .............. Herr/Frau......................... mit einer Vorsorgevollmacht über Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge ausgestattet habe, die jeglichen Versuch einer psychiatrischen Diagnose, Einweisung oder Behandlung ohne mein ausdrückliches Einverständnis rechtswirksam unterbindet.
Damit sind Ihre Aufgaben meine Person betreffend hinfällig geworden und jeder Versuch irgendeiner Belästigung durch Sie, könnte rechtliche Schritte gegen Sie auslösen.

Hiermit fordere ich Sie gemeinsam mit Herrn/Frau............. auf, sämliche Akten, die Sie über mich angelegt haben, umgehend dieser/m Vorsorgebevollmächtigten auszuhändigen, damit er/sie seine/ihre Aufgabe der Gesundheitsfürsorge mit der notwendigen Kenntnis über meinen Gesundheitszustand erfüllen kann.
Ich fordere nicht nur die Herausgabe der Orginalakten zu meiner Person, sondern auch die Vernichtung aller eventuell angefertigter Kopien, da ich den darin enthaltenen psychiatrischen Jargon für verleumderisch halte und mein Recht auf informelle Selbstbestimmung fundamental verletzt wäre.
Bitte teilen Sie mir, der Vorsorge-Bevollmächtigten, einen Termin zur Übergabe der Akten mit und bereiten Sie zu diesem Termin eine Bestätigung über die vollständige Vernichtung
eventuell angefertigter Kopien vor.

Ort, Datum, Unterschriften

.................................................................................
(Vollmachtgebers und Vorsorgebevollmächtigten)

 

Mit diesem Schreiben sollte die größte Gefahr, der sozialpsychiatrische Dienst als Überwachungsapparat, ausgeschaltet sein.
Und es besteht die Chance, vielleicht sogar die Akten herauszubekommen und im Reisswolf zu vernichten.

Für den Vollmachtgeber empfiehlt es sich dringend, die Adresse incl. Telefonnummer des Vorsorgebevollmächtigten immer bei sich zu tragen, sei es im Gedächtnis oder in der Geldbörse.

Falls man als Vorsorgebevollmächtigter von dem Versuch einer psychiatrischen Zwangseinweisung des Vollmachtgebers erfahren sollte - sofort handeln!!
Keine Angst, wenn man mit der Behauptung eingeschüchtert werden sollte, man wäre jetzt wie Eltern für ein Kind verantwortlich - das ist Quatsch! Es geht ausschließlich darum, das Recht eines Menschen auf seine eigene Selbstbestimmung durchzusetzen - wobei der Person genau die Verantwortung für ihre Handlungen selber bleibt - auch wenn das vom medizinischen Apparat versucht wird zu bestreiten.

Also, als Vorsorgebevollmächtigter die Psychiatrie anrufen, einen verantwortlichen Arzt/Ärztin verlangen und die SOFORTIGE Freilassung, bzw. Verlegung auf eine völlig offene Station verlangen.
Anbieten, daß man innerhalb der nächsten ?? Minuten per Fax die Vorsorgevollmacht zustellt, incl. einer schriftlichen Bestätigung der Freilassungsanordnung (nicht vergessen, die Fax Nummer zu erfragen). Ankündigen, daß maximal 15 Minuten danach die vollmachtgebende Person von einer offenen Station bzw. ausserhalb des Krankenhauses bei Dir anrufen muß, um zu bestätigen, daß sie freigelassen wurde.
Dies in der gefaxten Freilassungsanordnung schriftlich wiederholen!
Falls die Psychiatrie darauf bestehen sollte, daß Du persönlich die Original-Vorsorgevollmacht vorzeigen sollst, schriftlich per Fax ankündigen, daß Du die Taxi-, Zug- und entgehenden Lohnkosten dafür in Rechnung stellen wirst und ob sie dann immer noch darauf bestehen, vor der Freilassung die Original Vollmacht zu sehen. Bei größeren Entfernungen auch noch das in Rechnung stellen der Hotelübernachtung ankündigen.

 

Falls Du innerhalb der gesetzten Frist keinen Anruf des befreiten Vorsorgevollmachtgebers erhalten solltest, nochmals auf der Station anrufen und falls behauptet wird, die Person sei freigelasssen worden, eine schriftliche Bestätigung per Fax verlangen. Wenn zugegeben wird, daß die Person noch festgehalten wird (obwohl die Psychiatrie durch die zugefaxte Vorsorgevollmacht davon in Kenntnis gesetzt ist, daß sie freilassen muß) sofort zur nächsten Polizeistation und unter Vorlage der Vorsorgevollmacht eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung machen und auch anzeigen, daß die Gefahr einer Körperverletzung durch Zwangsbehandlung im Verzug ist. Den Überwachungsbevollmächtigten per Telefon/Fax alarmieren!

Alles stehen und liegen lassen und sofort zur Psychiatrie hinfahren, mit der Vorsorgevollmacht Zugang zum Vollmachtgeber verlangen und ihn/sie aus der Geschlossenen mitnehmen. Falls das vom Peronal verweigert werden sollte, zur nächsten Polizei gehen und verlangen, daß sie mitkommt, um die Person zu befreien. Durch einen Hinweis auf die gestellte Anzeige dem Anliegen Nachdruck verleihen und die Gefahr für Leib und Leben der gefangenen Person betonen.

Falls alles nichts nutzen sollte, Rücksprache mit dem Überwachungsbevollmächtigten Anwalt halten, was die nächsten gemeinsamen Schritte sind.
Alles was an Rechtsverweigerungen vorgefallen ist, möglichst genau mit Ort, Datum und Namen der Personen frisch aus dem Gedächtnis protokollieren. (Zumindest für eine Veröffentlichung ist es noch gut)

Auf keinen Fall sich wegen einer angeblichen "Straftat" des Vollmachtgebers einschüchtern lassen!
Darauf bestehen, daß deshalb noch lange kein Grund für eine Verhaftung besteht, wenn die Personalien festgestellt wurden und daß bei einer "gewichtigeren" Straftat ausschließlich in Untersuchungshaft eingesperrt werden dürfe (mit Haftprüfungstermin innerhalb von 48 h!).
Dieses Vorgehen ist ganz besonders wichtig, denn wenn durch eine Zwangseinweisung in eine Psychiatrie die Straftat zu einem forensischen "Fall" werden sollte, dann Gnade Gott dem Vollmachtgeber - die Schlangengrube wartet auf ihn/sie (daher kommt wohl auch die Schlange als Symbol der Medizin).

 

P.S. Übrigens man sollte sich nicht darauf verlassen, daß man die Vorsorgevollmacht auch noch in der geschlossenen Abteilung mit dem ersten Besuch rückdatiert unterzeichnen kann. Bevor ein Richter gekommen ist, kann das einen Versuch wert sein, aber besser.....auf der sicheren Seite sein und so ein Papier gleich unterzeichnen und dem Bevollmächtigten aushändigen, so daß er/sie handlungfähig ist.

Damit beschleunigt man ab besten, daß sie bald nicht mehr nötig ist, denn es wird offenbar, daß die ganzen Zwangseinweisungsgesetze illegitim und eine grobe Menschenrechtsverletzung sind - also abgeschafft werden müssen.

Arbeitsgruppe Öfentlichkeitsarbeit und Recht
des Landesverbands Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg

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