Unser Angebot hat seit dem 18. Juni 2009 nur noch historischen Wert. An diesem Tag hat der Deutsche Bundestag die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen mit einem Gesetz festgeschrieben.
Wenn Sie an einer Patientenverfügung interessiert sind, die Sie zuverlässig vor unerwünschtem psychiatrischen Zwang bewahren kann, dann besuchen Sie die Website der neuen PatVerfü:
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Werner-Fuß-Zentrum Irren-Offensive e.V. Werner-Fuss-Zentrum - Haus der Demokratie und Menschenrechte Fax ... Mittwoch, 26. Januar 2000 Betrifft:Vorsorgevollmacht Sehr geehrte/r ......., als Mediziner ist Ihnen selbstverständlich, daß Sie Patienten nur nach umfangreicher ärztlicher Aufklärung und mit deren Zustimmung behandeln dürfen. Dieses Grundprinzip gilt nun auch in der Psychiatrie zumindest für alle Personen, die sich mit einer Vorsorgevollmacht nach § 1896 Absatz 2 BGB vor einer psychiatrischen Zwangsdiagnose, Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung geschützt haben. Falls Ihnen diese gesetzliche Neuerung noch unbekannt gewesen sein sollte, so informieren wir Sie hiermit und weisen ausdrücklich auf diese gesetzliche Regelung hin. Sorgen Sie bitte dafür, daß bei jeder Person, gegen die beabsichtigt ist eine Zwangsmaßnahme einzuleiten, vorher geprüft wird, daß sie tatsächlich KEINE Vorsorgevollmacht ausgestellt hat. Auch im Fall einer nur kurzfristigen Internierung einer Person, die durch eine Vorsorgevollmacht geschützt ist, empfehlen wir eine sofortige Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung. Bei einer Zwangsbehandlung sind überwachungsbevollmächtigte Anwälte gehalten, sofort Strafanzeige wegen Körperverletzung zu stellen. Sie können sich über die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht auf unserer
Internet Homepage http://www.vo-vo.de weiter informieren... Sicher ist Ihnen bekannt, daß wir durch die Dokumentation dieses Faxes in der Lage sind, den Beweis dafür anzutreten, daß Sie bzw. Ihre Klinik über die neue Rechtslage informiert sind.
gez.: die Vorstände der beiden Vereine |