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Unser Angebot hat seit dem 18. Juni 2009 nur noch historischen Wert. An diesem Tag hat der Deutsche Bundestag die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen mit einem Gesetz festgeschrieben.

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PatVerfü

Anleitung zum Ausfüllen der Vorsorgevollmacht

I. Vorbemerkung

Mit Erteilung einer Vorsorgevollmacht gemäß § 1896 Abs. 2 BGB treffen Sie für den Fall ihrer Hilflosigkeit in Folge einer psychischen Erkrankung oder eines körperlichen Gebrechens eine weitgehende Entscheidung. Die rechtzeitig erteilte Vollmacht zugunsten einer Vertrauensperson ihrer Wahl eignet sich nach neuester Gesetzgebung grundsätzlich, Betreuung insgesamt zu vermeiden. Statt des Vormundschaftsgerichtes setzen Sie mit Erteilung einer Vorsorgevollmacht selbst fest, wer für den Fall der Hilflosigkeit Ihre persönlichen- und wirtschaftlichen Verhältnisse dann regeln wird.

Bei Erteilung dieser Vorsorgevollmacht sollten Sie bitte unbedingt beachten, daß die in der Vorsorgevollmacht genannte Person Ihr vollstes Vertrauen genießen muß. Sie legen Ihr Schicksal gerade für den Fall Ihrer persönlichen Hilflosigkeit in die Hände eines anderen Menschen, der dann einschneidend für Sie tätig werden kann. Überwacht wird die von Ihnen gewählte Vertrauensperson lediglich von einem Überwachungsbevollmächtigten, der von der betroffenen Vorsorgevollmacht unbedingt im Vorfeld in Kenntnis gesetzt werden sollte.

Das Musterformular der Vorsorgevollmacht kann von Ihnen beliebig abgeändert, gekürzt oder ergänzt werden. Falls Sie über keinerlei Immobilien (Grundstücke, Häuser etc.) verfügen oder deren Verwaltung, Veräußerung und Belastung nicht in die Hände des Bevollmächtigten legen wollen , können Sie den vorliegenden Vordruck ohne notarielle Beurkundung ausfüllen und ggfl. Streichung oder Ergänzungen direkt in dem vorliegenden Formular vornehmen.

Ein Formerfordernis besteht lediglich bei einer Vorsorgevollmacht für Vermögensangelegenheiten bei Immobilien, da Änderungen im Grundbuch in Bezug auf Belastung, Veräußerung und Übertragung generell einer notariellen Beurkundung bedürfen. Für den Fall, daß Sie über Grundvermögen verfügen und dieses Grundvermögen im Rahmen einer an sich notwendigen Vermögensbetreuung durch eine Person Ihres Vertrauens verwaltet wissen wollen, wenden Sie sich bezüglich der notariellen Beurkundung dieser Vorsorgevollmacht unbedingt an einen Notar.

 

II. Das Ausfüllen der Vorsorgevollmacht

Beachten Sie, daß Sie in die Vorsorgevollmacht unbedingt Name und vollständige Anschrift aller beteiligten Personen, also von Ihnen, dem Vorsorgebevollmächtigten sowie den Überwachungsbevollmächtigten genannt wird. Die anzugebende Telefonnummer dient in erster Linie dazu, Personen Ihres Vertrauens bei Eilbedürftigkeit umgehend vom Fall Ihrer Hilflosigkeit in Kenntnis zu setzen.

Die bevollmächtigte Personen sollte nicht zu dem in § 1897 Abs. 3 BGB genannten Personenkreis gehören, also nicht zu einer Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung, in der Sie leben, im einem Abhängigkeitsverhältnis stehen. Dias gilt insbesondere für das Pflegepersonal und behandelnde Ärzte, die vertraglich an Ihren Arbeitgeber, das Heim oder die entsprechende Einrichtung, gebunden sind.
Dieser Ausnahmetatbestand dient dazu, mögliche Interessenkollisionen von Betreueramt und privaten Fürsorgepersonen auszufließen.
Wollen Sie dennoch diese Personen zu Ihrem Bevollmächtigten bestimmen, sollten Sie unbedingt als Überwachungsvollmächtigten einen unabhängigen Rechtsanwalt benennen.

Der von Ihnen eingesetzte Überwachungsbevollmächtigte überwacht den Gebrauch der von Ihnen erteilten Vollmacht auf Mißbrauch und setzt gegebenenfalls Ihre Interessen gegen den Bevollmächtigten durch. Ebenso wird er in aller Regel der von Ihnen bevollmächtigten Person gegenüber Dritten bei Problemen zur Seite stehen. Es empfiehlt sich, als Überwachungsbevollmächtigten einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens einzusetzen und möglichst eine Kopie der Vollmacht bei diesem zu verwahren.

 

III. Die verschiedenen Bereiche der Vollmachtserteilung

A ) Die Wahrnehmung von Vermögensangelegenheiten
a. Mit der Wahrnehmung Ihrer Vermögensangelegenheiten auf den Vorsorgebevollmächtigten beauftragen Sie diesen mit der Besorgung Ihrer sämtlichen Geldangelegenheiten. Diese Beauftragung setzt einen besonderen Vertrauenstatbestand voraus, so daß Sie nochmals gut überlegen sollten, ob die in der Vorsorgevollmacht genannte Person Ihr diesbezügliches Vertrauen genießt. Der Bevollmächtigte kann im Rahmen der ihm eingeräumten Kompetenzen im Falle Ihrer Hilflosigkeit mehr oder minder unbeschränkt über Ihr Vermögen verfügen. Bei Zweifeln können Sie die den Passus über die Wahrnehmung vermögensrechtlicher Angelegenheiten (A.) generell streichen, dies hat zur Folge, daß dann das Vormundschaftsgericht einen unabhängigen Betreuer zur Regelung Ihrer Vermögensfragen bestellen würde.

b. Die Befugnis zum in-sich-Geschäftes nach § 181 bedeutet, daß der Bevollmächtigte im Zweifel auch berechtigt ist, Eigentums-und Vermögensgegenstände von Ihnen auf sich zu übertragen und auch ansonsten Verträge mit sich selbst in Ihrem Namen schließen darf.
Bei Zweifeln nehmen Sie keine Änderung in dieser Zeile des Aussschlusses des Selbstkontrahierens nach § 181 BGB vor, dies bedeutet, daß der Bevollmächtigte keinerlei Befugnis hat, mit Ihnen im eigenem Namen Verträge zu schließen.

B) Die Wahrnehmung des Aufenthaltsbestimmungrechtes
Die Befugnis über die Regelung der Aufenthaltsbestimmung bedeutet ebenfalls eine umfangreiche Übertragung auf den Verantwortungskreis auf den Bevollmächtigten. Bei Einräumung dieses Rechtes kann der Bevollmächtigte über Ihren künftigen Aufenthalt entscheiden und gegebenenfalls auch eine Einweisung bzw. Unterbringung gegen Ihren Willen bewirken. Der Vorsorgebevollmächtigte ist jedoch in diesem Fall auf die von Ihnen in einer gesonderten Verfügung (Formular 2) festgelegten Behandlungs- und Unterbringungsgrundsätze zu achten. Befolgt er sie nicht, wird der Überwachungsbevollmächtigte in der Regel den Vorsorgebevollmächtigten die Vollmacht entziehen und auf eine andere Person Ihrer Wahl übertragen.

C) Die Wahrnehmung der Gesundheitsfürsorge
Die Wahrnehmung der Gesundheitsfürsorge bedeutet die Überwachung Ihrer ärztlichen Behandlung durch den Bevollmächtigten. Der Bevollmächtigte überwacht aber nicht nur ihre ärztliche Behandlung, er entscheidet nach neuerer Rechtsprechung über die Art und Weise Ihrer künftigen Behandlung und gegebenenfalls über die Fortführung lebenserhaltender Maßnahmen, die Grundsätze über Ihre Behamdlung könnem Sie in einer gesonderten Verfügung (Formular 1) festlegen.

D) Kernbereiche der Vollmachtserteilung
Alle unter Buchstabe A. bis G. aufgeführten Bereiche können Sie nach Belieben streichen oder erweitern, wobei zu beachten ist, daß für die entsprechend nicht aufgeführten Bereiche bei Anlaß für Sie ein Betreuer durch das Vormundschaftsgericht bestellt wird.

Sie können für jeden Teilbereich der Vorsorgevollmacht gesondert jeweils einen anderen Bevollmächtigten einsetzen, wobei eine sinnvolle Aufteilung lediglich für den Bereich Vermögenssorge einerseits und Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge andererseits vorgenommen werden sollte. In diesem Fall ergänzen sie unter Abschnitt I. der Vorsorgevollmacht für den unter 1. Genannten Bevollmächtigten zum Beispiel :

1. Herrn/Frau..........................................................................., geb. am ..............................................
derzeit wohnhaft....................................................................................................................................

Für den Bereich Vermögenssorge (Abschnitt A. bis D.)

Und für den unter 2. Genannten Bevollmächtigten zum Beispiel:

2. Herrn/Frau..........................................................................., geb. am ..............................................
derzeit wohnhaft....................................................................................................................................

Für den Bereich Gesundheitsfürsorge/Aufenthaltsbestimmung (Abschnitte E. bis G.)

E.) Gültigkeit der Vorsorgevollmacht
Um sicherzustellen, daß von der Vorsorgevollmacht nur im Falle Ihrer tatsächlichen Hilflosigkeit Gebrauch gemacht wird, empfiehlt es sich, ergänzend die Verfügung (Formular 2) auszufüllen.
Eine bedingte Vollmachtserteilung ausdrücklich nur für den Fall ihrer Hilflosigkeit stellt das Vormundschaftsgericht ansonsten vor das Problem, nach eigener Einschätzung darüber urteilen zu müssen, ob Sie an einer psychischen Erkrankung oder unter einem körperlichen Gebrechen leiden, die an sich zu einer Betreuungsbestellung führen müßte. Entsprechend sollten Sie vorsorgen und gegebenenfalls einen Arzt Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens für die Feststellung einer willensausschließenden oder willensbeeinträchtigenden psychischen Krise bei Ihnen zu bestimmen.



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