Unser Angebot hat seit dem 18. Juni 2009 nur noch historischen Wert. An diesem Tag hat der Deutsche Bundestag die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen mit einem Gesetz festgeschrieben.
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Anleitung zum Ausfüllen der Vorsorgevollmacht I. Vorbemerkung Mit Erteilung einer Vorsorgevollmacht gemäß § 1896 Abs. 2 BGB treffen Sie für den Fall ihrer Hilflosigkeit in Folge einer psychischen Erkrankung oder eines körperlichen Gebrechens eine weitgehende Entscheidung. Die rechtzeitig erteilte Vollmacht zugunsten einer Vertrauensperson ihrer Wahl eignet sich nach neuester Gesetzgebung grundsätzlich, Betreuung insgesamt zu vermeiden. Statt des Vormundschaftsgerichtes setzen Sie mit Erteilung einer Vorsorgevollmacht selbst fest, wer für den Fall der Hilflosigkeit Ihre persönlichen- und wirtschaftlichen Verhältnisse dann regeln wird. Bei Erteilung dieser Vorsorgevollmacht sollten Sie bitte unbedingt beachten, daß die in der Vorsorgevollmacht genannte Person Ihr vollstes Vertrauen genießen muß. Sie legen Ihr Schicksal gerade für den Fall Ihrer persönlichen Hilflosigkeit in die Hände eines anderen Menschen, der dann einschneidend für Sie tätig werden kann. Überwacht wird die von Ihnen gewählte Vertrauensperson lediglich von einem Überwachungsbevollmächtigten, der von der betroffenen Vorsorgevollmacht unbedingt im Vorfeld in Kenntnis gesetzt werden sollte. Das Musterformular der Vorsorgevollmacht kann von Ihnen beliebig abgeändert, gekürzt oder ergänzt werden. Falls Sie über keinerlei Immobilien (Grundstücke, Häuser etc.) verfügen oder deren Verwaltung, Veräußerung und Belastung nicht in die Hände des Bevollmächtigten legen wollen , können Sie den vorliegenden Vordruck ohne notarielle Beurkundung ausfüllen und ggfl. Streichung oder Ergänzungen direkt in dem vorliegenden Formular vornehmen. Ein Formerfordernis besteht lediglich bei einer Vorsorgevollmacht für Vermögensangelegenheiten bei Immobilien, da Änderungen im Grundbuch in Bezug auf Belastung, Veräußerung und Übertragung generell einer notariellen Beurkundung bedürfen. Für den Fall, daß Sie über Grundvermögen verfügen und dieses Grundvermögen im Rahmen einer an sich notwendigen Vermögensbetreuung durch eine Person Ihres Vertrauens verwaltet wissen wollen, wenden Sie sich bezüglich der notariellen Beurkundung dieser Vorsorgevollmacht unbedingt an einen Notar.
II. Das Ausfüllen der Vorsorgevollmacht Beachten Sie, daß Sie in die Vorsorgevollmacht unbedingt Name und vollständige Anschrift aller beteiligten Personen, also von Ihnen, dem Vorsorgebevollmächtigten sowie den Überwachungsbevollmächtigten genannt wird. Die anzugebende Telefonnummer dient in erster Linie dazu, Personen Ihres Vertrauens bei Eilbedürftigkeit umgehend vom Fall Ihrer Hilflosigkeit in Kenntnis zu setzen. Die bevollmächtigte Personen sollte nicht zu dem in § 1897 Abs. 3 BGB
genannten Personenkreis gehören, also nicht zu einer Anstalt, einem Heim
oder einer sonstigen Einrichtung, in der Sie leben, im einem Abhängigkeitsverhältnis
stehen. Dias gilt insbesondere für das Pflegepersonal und behandelnde
Ärzte, die vertraglich an Ihren Arbeitgeber, das Heim oder die entsprechende
Einrichtung, gebunden sind. Der von Ihnen eingesetzte Überwachungsbevollmächtigte überwacht den Gebrauch der von Ihnen erteilten Vollmacht auf Mißbrauch und setzt gegebenenfalls Ihre Interessen gegen den Bevollmächtigten durch. Ebenso wird er in aller Regel der von Ihnen bevollmächtigten Person gegenüber Dritten bei Problemen zur Seite stehen. Es empfiehlt sich, als Überwachungsbevollmächtigten einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens einzusetzen und möglichst eine Kopie der Vollmacht bei diesem zu verwahren.
III. Die verschiedenen Bereiche der Vollmachtserteilung A ) Die Wahrnehmung von Vermögensangelegenheiten b. Die Befugnis zum in-sich-Geschäftes nach § 181 bedeutet, daß
der Bevollmächtigte im Zweifel auch berechtigt ist, Eigentums-und Vermögensgegenstände
von Ihnen auf sich zu übertragen und auch ansonsten Verträge mit sich
selbst in Ihrem Namen schließen darf. B) Die Wahrnehmung des Aufenthaltsbestimmungrechtes C) Die Wahrnehmung der Gesundheitsfürsorge D) Kernbereiche der Vollmachtserteilung Sie können für jeden Teilbereich der Vorsorgevollmacht gesondert jeweils einen anderen Bevollmächtigten einsetzen, wobei eine sinnvolle Aufteilung lediglich für den Bereich Vermögenssorge einerseits und Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge andererseits vorgenommen werden sollte. In diesem Fall ergänzen sie unter Abschnitt I. der Vorsorgevollmacht für den unter 1. Genannten Bevollmächtigten zum Beispiel : 1. Herrn/Frau...........................................................................,
geb. am .............................................. Für den Bereich Vermögenssorge (Abschnitt A. bis D.) Und für den unter 2. Genannten Bevollmächtigten zum Beispiel: 2. Herrn/Frau...........................................................................,
geb. am .............................................. Für den Bereich Gesundheitsfürsorge/Aufenthaltsbestimmung (Abschnitte E. bis G.) E.) Gültigkeit der Vorsorgevollmacht
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