Unser Angebot hat seit dem 18. Juni 2009 nur noch historischen Wert. An diesem Tag hat der Deutsche Bundestag die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen mit einem Gesetz festgeschrieben.
Wenn Sie an einer Patientenverfügung interessiert sind, die Sie zuverlässig vor unerwünschtem psychiatrischen Zwang bewahren kann, dann besuchen Sie die Website der neuen PatVerfü:
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INITIATIVE SELBSTBESTIMMUNG Kompetenzzentrum Vorsorgevollmacht |
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Information zur freien Verfügung für die Presse
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Vollmacht
statt Ohnmacht
Selbstbestimmung
im gesundheitlichen Ernstfall: Clever angelegt, Die Berliner Initiative Selbstbestimmung, die sich seit Jahren kritisch mit dem Betreuungsrecht auseinandersetzt, gibt wertvolle Tipps, wie Entscheider eine Vorsorgevollmacht am besten nutzen, um ihren Willen für den Notfall abzusichern: " Mit der Vorsorgevollmacht gibt der Gesetzgeber dem Einzelnen das derzeit umfassendste Instrument zur Wahrung seines Selbstbestimmungsrechts im Falle einer ernsten Erkrankung oder Behinderung oder bei dem Versuch, ihm die Geschäftsfähigkeit und den freien Willen abzusprechen. Nehmen Sie diese Chance frühzeitig wahr. " Die Vorsorgevollmacht sollte genau auf Ihre persönlichen Vorstellungen und Bedürfnisse zugeschnitten sein. Von den meisten im Umlauf befindlichen Mustervollmachten ist abzuraten. Sie sind rechtlich oft unsicher oder sogar gänzlich unwirksam, schützen weder vor Missbrauch noch vor Zwangsbetreuung. " Eine Betreuung durch die nächsten Angehörigen ist nicht immer die beste Lösung. Der Ehegatte könnte einmal selbst nicht mehr in der Lage sein, die ihm anvertrauten Aufgaben zu übernehmen. Eigeninteressen und Divergenzen innerhalb der Familie können außerdem den Willen des Vollmachtgebers gefährden. Unternehmern empfiehlt die Initiative Selbstbestimmung deshalb unabhängige, professionelle Betreuungsbevollmächtigte und zusätzlich einen Rechtsanwalt als Überwachungsbevollmächtigten. Der kontrolliert die Durchführung der Vollmacht und setzt das Selbstbestimmungsrecht notfalls auch gegen Widerstände konsequent durch. " In seinem Vorsorge-Ratgeber empfiehlt das Bundesjustizministerium unbedingte Vollmachten - nach Überzeugung von Betreuungsrechtsexperten wie dem Ettlinger Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker gefährliche Einbahnstraßen. Mit einer solchen Willenserklärung liefert sich der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten auf Gedeih und Verderben aus. Stattdessen ist eine bedingte Vollmacht anzuraten, die ausschließlich unter genau fest gelegten Bedingungen in Kraft tritt und jederzeit widerrufen werden kann. Alle Entscheidungen in finanziellen Angelegenheiten, zur gesundheitlich-medizinischen Behandlung und zum Aufenthalt bleiben so in Ihrer eigenen Hand. " Wichtig ist, dass Sie in der Vorsorgevollmacht jeden einzelnen Bereich, für den sie gelten soll, detailliert beschreiben. Sonst kann vom Vormundschaftsgericht zwangsweise doch noch ein "Betreuer" bestellt werden. Von Generalvollmachten ist aus diesem Grunde abzuraten. " Hände weg von so genannten Betreuungsverfügungen. Darin benennt man eine vertraute Person, die im Betreuungsfall vom Vormundschaftsgericht als Betreuer eingesetzt werden soll. Damit hat man jedoch einer Betreuung generell zugestimmt. Und über den Vorschlag kann sich das Gericht relativ leicht hinwegsetzen. " Setzen Sie stattdessen ergänzend zur Vorsorgevollmacht eine Patientenverfügung auf. Sie legt im Voraus Art und Umfang medizinischer Eingriffe fest, die Sie als Patient wünschen oder untersagen - auch wenn Sie sich im Ernstfall dazu selbst nicht mehr äußern können. Beispiele: Verwendung von Beatmungsgeräten, künstliche Ernährung, Verabreichung von Schmerzmitteln. Eine solche Verfügung alleine hilft aber wenig, da sie nach derzeitigem Gesetzesstand für behandelnde Ärzte und Vormundschaftsgerichte rechtlich nicht bindend ist. Deshalb: Patientenverfügung nur in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht. So lässt sich das Selbstbestimmungsrecht auf dem Krankenbett rechtswirksam absichern. |