Liebe Besucherin von www.vo-vo.de

Unser Angebot hat seit dem 18. Juni 2009 nur noch historischen Wert. An diesem Tag hat der Deutsche Bundestag die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen mit einem Gesetz festgeschrieben.

Wenn Sie an einer Patientenverfügung interessiert sind, die Sie zuverlässig vor unerwünschtem psychiatrischen Zwang bewahren kann, dann besuchen Sie die Website der neuen PatVerfü:

PatVerfü

INITIATIVE SELBSTBESTIMMUNG
Kompetenzzentrum Vorsorgevollmacht

®

Information zur freien Verfügung für die Presse

Mit Blaulicht in die Zwangsbetreuung

Ein schwerer Unfall und seine Folgen können das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen in Frage stellen - nur eine Vorsorgevollmacht bietet Schutz

Berlin, September 2004 - Gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls sind die meisten Menschen abgesichert, sei es durch eine gesetzliche oder private Unfall-versicherung, sei es durch ihre Krankenversicherung. Viele haben zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.

Doch bleibt ein Risiko vielfach unbedacht: Was passiert, wenn man durch einen schweren Unfall einmal kaum mehr in der Lage sein sollte, eigene Interessen, Wünsche und persönliche Bedürfnisse eigenmächtig umzusetzen? Wer weiß darüber Bescheid, wie man selbst in wichtigen Dingen entscheiden möchte - zum Beispiel in finanziellen Angelegenheiten, bei Fragen der Unterbringung oder der medizinischen Behandlung?

Liegt in diesem Fall keine schriftliche Willenserklärung vor, kann schnell ein Betreuungsverfahren durch das Vormundschaftsgericht drohen. Am Ende bestimmen fremde "Betreuer" über das eigene Schicksal. Wer dies verhindern und sein Selbstbestimmungsrecht absichern will, sollte an gesunden Tagen eine Vorsorgevollmacht verfassen. Mit dieser Vollmacht benennt man eine Person seines Vertrauens zum rechtlichen Vertreter, die man durch eine Vereinbarung verpflichten kann, im eigenen Sinne zu handeln und zu entscheiden.

"Wichtig ist, dass es sich um eine bedingte Vollmacht handelt, die nur unter genau fest gelegten Voraussetzungen in Kraft tritt und jederzeit widerrufen werden kann", erklärt Uwe Pankow, Gründer der Initiative Selbstbestimmung in Berlin, die sich seit Jahren mit der Vorsorgevollmacht beschäftigt.

Darüber hinaus, so Pankow, müsse in der Verfügung jeder einzelne Bereich, für den sie gelten solle, detailliert aufgeführt werden. Sonst könne das Vormundschafts-gericht in allen Belangen, die nicht in der Vollmacht berücksichtigt sind, doch eine gesetzliche Betreuung anordnen.

Art und Umfang medizinischer Eingriffe in lebensbedrohlichen Situationen lassen sich auch mit Hilfe einer so genannten Patientenverfügung festlegen. Allerdings ist diese Erklärung für den behandelnden Arzt rechtlich nicht bindend. "Wer sicher gehen will, dass medizinische Maßnahmen nie gegen des eigene Einverständnis erfolgen, zum Beispiel bestimmte Medikamente und Therapien nicht verabreicht werden, kann dies rechtswirksam nur in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen", betont Uwe Pankow. Eine Patientenverfügung alleine nutze im Notfall wenig.

In Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten hat die Berliner Initiative deshalb eine Vorsorgevollmacht entwickelt, die juristisch "wasserdicht" ist und im gesundheitlichen Ernstfall die Anerkennung des eigenen Willens sicherstellt. "Garantiert", wie Uwe Pankow betont. Denn auf den Erhalt der Selbstbestimmung des Vollmachtgebers gibt die Initiative sogar eine Rechtsschutzgarantie - ein europaweit bislang einzigartiges Angebot.


Weitere Informationen zur Vorsorgevollmacht:

Initiative Selbstbestimmung
Kompetenzzentrum Vorsorgevollmacht
Uwe Pankow
Vorbergstraße 9 a
10823 Berlin
Telefon: (0 30) 78 00 12 51
Fax: (0 30) 78 00 12 52
Email:
www.vo-vo.de
www.initiative-selbstbestimmung.de

HOME
IMPRESSUM