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Unser Angebot hat seit dem 18. Juni 2009 nur noch historischen Wert. An diesem Tag hat der Deutsche Bundestag die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen mit einem Gesetz festgeschrieben.

Wenn Sie an einer Patientenverfügung interessiert sind, die Sie zuverlässig vor unerwünschtem psychiatrischen Zwang bewahren kann, dann besuchen Sie die Website der neuen PatVerfü:

PatVerfü

INITIATIVE SELBSTBESTIMMUNG
Kompetenzzentrum Vorsorgevollmacht

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Information zur freien Verfügung für die Presse

Schutz für den erklärten Willen

Die Berliner Initiative Selbstbestimmung hat eine Vorsorgevollmacht mit Rechtsschutzgarantie entwickelt - bislang einzigartig

Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiger Baustein in der privaten Lebensvorsorge - wie Testament oder Lebensversicherung. Die schriftliche Willenserklärung bietet dem Einzelnen die Möglichkeit, sein Recht auf Selbstbestimmung im Falle einer ernsten Erkrankung oder Behinderung umfassend abzusichern. Fehlt dagegen im gesundheitlichen Notfall eine solche Verfügung, so droht dem Betroffenen ein Betreuungsverfahren durch das Vormundschaftsgericht. Darin wird ihm zwangsweise ein "Betreuer" zugewiesen, der dann über wichtige Angelegenheiten des Lebens entscheidet.

Aber Vorsicht: Vorsorgevollmacht ist nicht gleich Vorsorgevollmacht. Wenn die Selbstbestimmung erhalten bleiben soll, muss die Vollmacht detailliert jeden einzelnen Bereich aufführen, für den sie gelten soll, etwa in punkto Geld- und Vermögensfragen, Krankenhaus- oder Heimaufenthalt sowie Art und Umfang medizinischer Behandlungen.

Ratsam ist es außerdem, die Bedingungen, unter denen die Verfügung wirksam werden soll, genau festzulegen. Überdies darf die Willenserklärung rechtlich nicht anfechtbar sein, da sonst das Vormundschaftsgericht doch eine Zwangsbetreuung anordnen kann. Und schließlich: Die Vorsorgevollmacht sollte jederzeit vom Vollmachtgeber widerrufen werden können: das ist ein untrügliche Zeichen, dass die Selbstbestimmung tatsächlich absichert ist.

Die Initiative Selbstbestimmung in Berlin warnt daher vor im Umlauf befindlichen Mustervollmachten: Manche dieser Vorlagen sind rechtlich unsicher oder aufgrund allgemeiner Formulierungen gänzlich unwirksam.

Stattdessen hat die Initiative, die sich seit vielen Jahren mit dem Betreuungsrecht auseinandersetzt, gemeinsam mit Rechtsexperten eine Vorsorgevollmacht ent-wickelt, die den eigenen Willen wirksam schützt und eine zwangsweise Betreuung ausschließt.

Vorteil der jederzeit kündbaren Verfügung: Der Vollmachtgeber gerät rechtlich in keinerlei Abhängigkeit von anderen Personen - auch nicht der eigenen Familie. Die Initiative stellt einen professionellen, im Notfall ständig erreichbaren Vorsorge-bevollmächtigten sowie einen Rechtsanwalt, der die Einhaltung der Verfügung und ihre Durchführung kontrolliert.

Einzigartig in Europa ist die Rechtsschutzgarantie, welche die Initiative Selbstbestimmung gegen Gebühr zusammen mit der Vorsorgevollmacht anbietet. Sie deckt sämtliche Rechtsanwalts- und Gerichtskosten ab, die bei einer eventuellen Anfechtung der Vollmacht entstehen könnten. Sollte es dennoch zu einer rechtlich zulässigen Zwangsbetreuung kommen, zahlt die Initiative die Gebühren der letzten drei Jahre zurück.

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