Unser Angebot hat seit dem 18. Juni 2009 nur noch historischen Wert. An diesem Tag hat der Deutsche Bundestag die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen mit einem Gesetz festgeschrieben.
Wenn Sie an einer Patientenverfügung interessiert sind, die Sie zuverlässig vor unerwünschtem psychiatrischen Zwang bewahren kann, dann besuchen Sie die Website der neuen PatVerfü:
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INITIATIVE SELBSTBESTIMMUNG |
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Ärzte
sollen nach Vorsorgevollmacht fragen
Berliner Initiative Selbstbestimmung: Patient entscheidet, ob er überhaupt krank sein will Die Frage nach einer Vorsorgevollmacht - sie soll schon im Vorfeld medizinischer Eingriffe zur gängigen Praxis der behandelnden Ärzte gegenüber ihren Patienten werden. Das fordert die Berliner Initiative Selbstbestimmung, die sich seit Jahren kritisch mit dem Betreuungs- und Patientenrecht auseinander setzt. Liege eine Vorsorgevollmacht des Patienten vor, betont Uwe Pankow, Sprecher der Initiative, so seien die Ärzte laut geltendem Betreuungsrecht verpflichtet, den darin erklärten Willen hinsichtlich Art und Umfang medizinischer Behandlungen zu beachten. Dies hätten mehrere höchstrichterliche Urteile in der jüngsten Vergangenheit eindeutig geklärt. Die Frage nach einer Vorsorgevollmacht sei unabdingbar, wenn psychiatrische Zwangsmaßnahmen geplant sein sollten, so Pankow. Werde in diesem Fall versäumt, den Patienten nach einer eventuell existierenden Vollmacht zu fragen, liefen die Mediziner Gefahr, sich der Freiheitsberaubung strafbar zu machen, falls tatsächlich eine solche Willenserklärung vorgelegen habe. Vorsorgebevollmächtigte und deren Rechtsanwälte seien dann gehalten, Strafanzeige gegen die betreffenden Ärzte zu stellen. Pankow weist in diesem Zusammenhang auf den Abschlußbericht der 74ten Justizministerkonferenz der Länder hin, in dem es unmissverständlich heiße, die Vorsorgevollmacht sei als einziges Rechtsinstitut geeignet, das Selbstbestimmungs-recht des Einzelnen für den Fall einer psychischen Erkrankung sowie einer geistigen und seelischen Behinderung umfassend zu sichern. "Auch die Entscheidung, ob überhaupt eine psychische Krankheit vorliegt, können Ärzte nicht alleine nach objektiven Kriterien treffen. Der Patient entscheidet mit der Vorsorgevollmacht selbst, ob er überhaupt krank sein will", erklärt Pankow. Patientenverfügungen in Form einer persönlichen Willensäußerung seien nach derzeitigem Gesetzesstand alleine nicht prinzipiell für die behandelnden Ärzte bindend. Die Rechtslage stelle sich jedoch anders dar, wenn der erklärte Wille des Patienten in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht niedergelegt sei. Dann handle ein Vorsorgebevollmächtigter stellvertretend für den Patienten und nehme dessen Interessen gegenüber Ärzten und Behörden wahr. Wichtig sei, so Pankow, dass der Patient sowohl die erteilte Vollmacht wie auch seine Erklärung zur medizinischen Behandlung und Pflege jederzeit widerrufen könne, solange er sich dazu in der Lage befinde, und sei es durch ein Nicken oder eine Bewegung. Die Initiative Selbstbestimmung appelliert an die Ärzte, Vorsorgevollmachten als wichtige Hilfestellung für ihr Handeln anzusehen. Notariell erstellte Vollmachten können seit vergangenem Sommer in dem Online-Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden. Ab dem Frühjahr 2005 soll diese Möglichkeit auch für private, notariell nicht beglaubigte Vollmachten bestehen. Damit ist den Vormundschaftsgerichten ein bundesweiter Zugriff auf die Willenserklärungen gewährleistet und die Voraussetzung für schnelles Handeln geschaffen. |