vo-vo.de war in den Jahren 2000 bis 2009 die Website für die Vorsorgevollmacht "Vo-Vo". Zu dieser Zeit war die Vo-Vo die einzige Möglichkeit, sich über eine schriftliche Willenserklärung vor psychiatrischen Zwangsmaßnahmen zu schützen.

Seit der Verabschiedung des Patientenverfügungsgesetzes im Deutschen Bundestag am 18.6.2009 gibt es aber die PatVerfü, eine Patientenverfügung mit integrierter Vorsorgevollmacht, mit der sich jeder auf bedeutend zuverlässigere Art und Weise vor psychiatrischen Diagnosen, vor Zwangsbehandlung und -einweisung wie auch vor Entmündigung durch erzwungene gerichtliche "Betreuung" schützen kann:

PatVerfue. Die schlaue Patientenverfuegung.